AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foto-Alchemie Neuenschwander

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Foto-Alchemie Neuenschwander (nachfolgend „Anbieter“ genannt) übernommenen Aufträge.
  2. „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Anbieter erstellten Fotografien, Designs und sonstigen gestalterischen Arbeiten, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt oder bereitgestellt wurden.

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter behält das Urheberrecht an allen erstellten Werken, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Nutzungsrechte an den Werken werden an den Kunden übertragen, wobei Dauer und Medium der Nutzung vertraglich definiert werden.
  3. Die Nutzung der Werke durch den Kunden ist auf den vertraglich festgelegten Zweck und Zeitraum beschränkt. Weitergabe oder Vervielfältigung bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Werke für Portfolio, Webseite, Social Media oder Ausstellungen zu nutzen.
  5. Originaldaten und Arbeitsdateien verbleiben beim Anbieter und werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

III. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung wird auf Stundenbasis oder als Pauschale berechnet und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Material Eigentum des Anbieters.
  3. Terminverschiebungen sind bis 7 Tage vor dem Termin kostenlos möglich. Zwischen 5 und 7 Tagen vor dem Termin werden 50 % und bei weniger als 48 Stunden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
  4. Terminstornierungen sind bis 14 Tage vor dem Termin kostenlos möglich. Zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Termin werden 50% und bei weniger als 7 Tagen 100% der vereinbarten Vergütung fällig.

IV. Spesen

  1. Anfahrtskosten:
    • Bei Pauschalaufträgen sind die Fahrtkosten inklusive.
    • Bei stundenbasierter Abrechnung zählt die Anfahrt als Arbeitszeit.
  2. Verpflegungskosten:
    • Für Aufträge, die eine Anwesenheit von mehr als 6 Stunden am Stück erfordern, muss der Auftraggeber eine Mahlzeit stellen, sofern nicht vertraglich anders geregelt.
    • Bei kürzeren Einsätzen sind Verpflegungskosten im Honorar enthalten.
  3. Übernachtungskosten:
    • Übernachtungskosten fallen nur bei mehrtägigen Aufträgen an, die außerhalb eines Umkreises von 100 km um Baden stattfinden.
    • Die Regelung dieser Kosten erfolgt immer im Vorfeld und wird vertraglich festgehalten.
  4. Allgemeines:
    • Alle Spesen werden vorab zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber vertraglich geregelt.

V. Korrekturen und Änderungswünsche

  1. Korrekturen sind bis zu zwei digitale Änderungen inklusive, sofern nicht vertraglich anders geregelt.
  2. Korrekturen oder Mängelrügen müssen bis 6 Werktage nach der Abgabe gemeldet werden. Danach gilt das Projekt als abgenommen und abgeschlossen.
  3. Änderungen, die über die inkludierten Korrekturen hinausgehen, werden stundenbasiert nach Aufwand berechnet.
  4. Die finale Freigabe durch den Kunden kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Änderungswünsche nach Freigabe erfordern einen neuen Vertrag.

VI. Haftung

  1. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
  2. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die während des Druckprozesses entstehen, wenn der Kunde selbst drucken lässt.

VII. Lieferung und Zusatzleistungen

  1. Die Lieferung der Werke erfolgt digital oder in gedruckter Form, wie vertraglich vereinbart.
  2. Testdrucke und Farbproofs sind nicht standardmäßig enthalten und werden im Vertrag separat definiert und berechnet.

VIII. Datenschutz

  1. Persönliche Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Durchführung des Auftrags genutzt.

IX. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Klingnau, Schweiz.

X. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Letzte Aktualisierung: 25.11.2024